Dachdecker Einkauf

Fragen und Antwort

Module und Technik


Wie lange halten Module?
Nach heutigen Erfahrungen erwartet man Lebensdauern von ca. 50 Jahren. Wobei die Leistung natürlich abnimmt. Es wird erwartet, daß die Leistung dann noch 50 – 70 % der Ursprungsnennleistung beträgt.

Sind monokristalline Module besser als polykristalline Module?
Monokristalline Module haben einen Wirkungsgrad von ca. 14-16 %. Die polykristallinen Module liegen 1-2 % niedriger. Dünnschichtmodule liegen bei ca. 7-8 % Wirkungsgrad. CTS-Module bei ca. 8-9%. Dies bedeutet dass eine 1 kWp-Anlage aus polykristallinen Modulen etwas größer ist als eine monokristalline Anlage. Bei Dünnschichtmodulen wird ca. die doppelte Fläche benötigt.
Technisch besteht zwischen mono- und polykristallinen Modulen kein wesentlicher Unterschied.

Gibt es eine Leistungsabnahme der Module?
Jeder Modul verliert im Laufe der Jahre an Leistung. Die Hersteller garantieren eine Mindestleistung nach 20 bis 25 Jahren. Üblich sind 80% der Mindestnennleistung nach 20 Jahren. In der Praxis wird dieser Wert wohl nicht erreicht. Bei einem früheren Abfall garantiert der Hersteller Ersatzlieferung.

Woran liegt es, dass die Module in der Leistung abnehmen?
Physikalisch gibt es keinen Grund warum die Leistung der Siliziumwafer im Laufe der Jahre nachläßt. Der eigentliche Grund liegt im Modulaufbau. Die Wafer werden in einer Kunststoffolie laminiert. Diese Kunststoffolien können im Laufe der Jahre durch UV-Licht eintrüben oder verfärben und daher durch optische Effekte eine Reduzierung der durchlässigen Solarstrahlung hervorrufen. (Browning Effekt)

Wie störanfällig sind Wechselrichter?
Wechselrichter sind elektronische Bauteile die ausgreift sind. Man geht von Lebensdauern bis zu 20 Jahren aus. Für Ersatzinvestitionen und Reparaturen sollte trotzdem eine Rückstellung gebildet werden.

Welche Garantien gibt es?
Das liefernde und montierende Unternehmen garantiert nach VOB. Für die Module gibt es die Produktgarantie über 2-5 Jahre und die Herstellergarantie über die Mindestleistung nach 20 – 25 Jahren.
Die Wechselrichter haben üblicherweise eine Garantie von 5 Jahren. Bei den meisten Lieferanten kann man gegen Mehrpreis für Stringwechselrichter eine Garantieverlängerung abschließen. Bei Zentralwechselrichtern kann ein Wartungsvertrag mit Garantieverlängerung bis zu 20 Jahren abgeschlossen werden.

Mit welchen zusätzlichen Gewicht auf dem Dach ist zu rechnen?
Bei einer aufgelegten Anlage auf einem Schrägdach ist mit ca. 18-20 kg/m2 zu rechnen. Bei aufgeständerten Anlagen hängt das zusätzliche Gewicht von der Befestigungsart ab. Hier ist zusätzlich die auftretende Windlast der aufgeständerten Module zu berücksichtigen.

Welche jährlichen Betriebskosten fallen an?
Versicherungsbeiträge (12-15 €/kWp*a) , jährliche Kontrollen, Zählergebühren des EVU (0-60 €/a) sind als externe Kosten anzusetzen.

Welche Reparaturkosten müssen kalkuliert werden?
Solarmodule sind nicht störanfällig, was durch die Langzeitgarantie der Hersteller gesichert wird. Die ordentlich montierte Verkabelung ist nicht reparaturanfällig.
Die Wechselrichter sind das einzige Bauteil der Gesamtanlage an der normalerweise langfristig Reparaturen anfallen können. Das Risiko kann durch eine Garantieverlängerung der Hersteller minimiert werden. Trotzdem sollte für eine Ersatzinvestition an Wechselrichtern eine Rückstellung gebildet werden.

Was ist nach der Zeit von 20 Jahren mit der Einspeisevergütung?
Ein Rechtsbestand für die im EEG definierte Einspeisevergütung besteht für 20 Jahre zuzüglich dem Inbetriebnahmejahr. Bei weiterer Stromeinspeisung, über diese 20 Jahre hinaus, ist mit dem EVU ein neuer Preis für die eingespeiste kWh zu verhandeln. Je nach Angebot und zukünftigem Strompreis besteht aber auch die Möglichkeit, durch Änderung der Verschaltung den Strom hausintern selbst zu nutzen und nur bei Mehrbedarf Strom aus dem Netz des EVU zu beziehen.

Welche Kosten kommen beim Abbau und der Verschrottung der Anlage auf mich zu?
Siliziummodule und die Gestelle bestehen aus Reinsilizium, Glas, Aluminium, Edelstahl und Kupferkabel. Diese Materialien stellen einen Wert dar. Wechselrichter werden als Elektronikschrott entsorgt. Der Wert der Materialien übersteigt nach heutigem Stand die Demontagekosten. Für andere Halbleitersysteme wie CTS garantiert der Hersteller der Module über eine Versicherung die kostenlose Rücknahme der Module.

Wie ist eine Photovolatikanlage steuerlich zu sehen?
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage zu Produktion und Verkauf von regenerativer Energie ist eine gewerbliche Tätigkeit. Für die Photovoltaikanlage ist ein Gewerbe bei der Kommune und beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Dadurch erhält man die Mehrwertsteuer der Investition auf Antrag sofort zurückerstattet. Die Rechnung für den produzierten Strom an das EVU ist ebenfalls mit Mehrwertsteuer zu beaufschlagen. Für die Photovoltaikanlage ist jährlich ein Jahresabschluss mit einer Gewinn/Verlustrechnung zu erstellen. Hier sind alle Einnahmen (definiert durch den Einspeisevertrag mit dem EVU) und alle der Anlage zuzuordnenden Kosten, Rückstellungen, sowie die Abschreibung, zur Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Der Investor hat das Wahlrecht der linearen oder der degressiven Abschreibung der Anlage. Die Anlage kann über 20-jahrige Laufzeit des Einspeisevertrages abgeschrieben werden.

Was muß ich versichern?
Es gibt Solarversicherungen, die die Schäden an der Anlage durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand, Kurzschluss, Vandalismus, Diebstahl etc. abdecken. Darüber hinaus ist eine Betriebsausfallversicherung eingeschlossen. Eine Haftpfichtversicherung sollte ebenfalls abgeschlossen werden. Für eine solche Solarversicherung ist mit 12 – 20 €/kWp * a zu rechnen.
Bei gemieteten Dächern ist auf den „Einschluß von Mietsachschäden“ zu achten.

Was muß ich tun um die Einspeisevergütung zu bekommen?
Nach dem Einspeisevertrag zahlt das EVU für jede eingespeiste kWh den im Vertrag definierten Betrag. Grundlage ist der jeweilige Zählerstand des Einspeisezählers. Offiziell ist eine Rechnung mit Angabe des Zählerstände, der eingespeisten kWh und des sich daraus ergebenden Rechnungsbetrages zuzüglich der Mehrwertsteuer zu stellen. Die Abrechnung erfolgt monatlich bis jährlich. Viele EVU´s bieten ein Abschlagsystem an. Hierbei wird die jährliche Stromeinspeisung geschätzt und der Betrag monatlich zu 1/12 überwiesen. Die Endabrechnung erfolgt dann zu einem jährlichen Termin.